Ihr Pflegedienst in Sachen Beratung nach § 37,3

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Pflegeberatung, die wirklich weiterhilft

Für Sie und Ihre Familie

Wenn ein Angehöriger zu Hause gepflegt wird und Pflegegeld erhält, ist ein regelmäßiger Beratungseinsatz nach § 37 Abs. 3 SGB XI vorgeschrieben. Doch dieser Termin ist weit mehr als nur eine Pflicht – er ist eine wertvolle Unterstützung für Ihren Pflegealltag. Viele Familien wissen gar nicht, welche Leistungen und finanziellen Hilfen ihnen eigentlich zustehen. Genau hier setzen wir an: Wir helfen Ihnen dabei, den Überblick zu gewinnen und alle Möglichkeiten der Pflegekasse optimal zu nutzen.

Unsere erfahrenen Pflegeberaterinnen und Pflegeberater nehmen sich Zeit für Ihre individuelle Situation. Gemeinsam schauen wir uns an, wie die Pflege aktuell organisiert ist und wo Sie entlastet werden können.

Wir informieren Sie verständlich und praxisnah über:

  • Ihre Ansprüche gegenüber der Pflegekasse
  • zusätzliche finanzielle Leistungen und Zuschüsse
  • hilfreiche Angebote zur Entlastung im Alltag
  • sinnvolle Hilfsmittel für die häusliche Pflege

Rufen Sie uns gerne an!

Yvonne Schnürle + Team

Beraten & Begleiten: Ihr ambulanter Pflegedienst für Pflegeberatung in Duisburg

Ab Pflegegrad 2 muss dieser Beratungseinsatz halbjährlich erfolgen und ist bei uns für Sie kostenlos, die Kosten trägt die Pflegekasse.
Den Nachweis der Beratung übermitteln wir am selben Tag an Ihre Pflegekasse.
Bei Pflegegrad 1 haben Sie auch halbjährlich einen Anspruch auf eine kostenlose Pflegeberatung. Wir beraten Sie und Ihre Angehörigen in allen pflegerischen Anliegen.

Inhalte des Beratungsgesprächs
(nach § 37.3 SGB XI):

  • Überprüfung der Pflegesituation: Austausch zur aktuellen Versorgungs- und Pflegesituation Beratung bei Anträgen und Vollmachten.
  • Informationen zu den Leistungen der Pflegeversicherung auf die sie Anspruch haben. Sicherstellung, dass die Pflege zu Hause funktioniert, ob die Pflegesituation sich eventuell verschlechtert hat und Höherstufung beantragt werden sollte sowie Bewertung von Risiken.
  • Beratung zu Leistungen: Informationen über Pflegegeld, Pflegesachleistungen, Verhinderungspflege und den Entlastungsbetrag (§ 45b SGB XI).
  • Pflegehilfsmittel: Hinweise auf technische Hilfsmittel (z. B. Rollator) oder Verbrauchsprodukte.
  • Wohnraumanpassung: Tipps zur barrierefreien Gestaltung, wie Badumbau oder Treppenlifte.
  • Unterstützung für Pflegende: Beratung bei Anträgen und Vollmachten. Hinweise auf Pflegekurse, Schulungen und Entlastungsmöglichkeiten für Angehörige.
  • Bedarf von Rehabilitationsmaßnahmen: Hinweise auf Maßnahmen, um Pflegebedürftigkeit zu mindern.
  • Protokollierung: Der Berater

Vereinbaren Sie jetzt einen Termin.
Wir beraten Sie kompetent, zuverlässig und bei Ihnen zu Hause.
Wir sind für Sie da in Duisburg, Oberhausen, Dinslaken, Voerde, Moers, Krefeld und Umgebung.

D&K - Die alternative Krankenpflege Schnürle Rother Gbr

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Alleestraße 50, 47166 Duisburg, Deutschland

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